Überbrückungskredite können Ihnen einen Wettbewerbsvorteil bringenleft
In einem Verkäufermarkt kann der Wettbewerb für ein Haus sehr stark sein. Viele Verkäufer lehnen alle Angebote, die eine Eventualitätsklausel enthalten, ab (z.B. eine Klausel, dass das Angebot davon abhängt, dass der Käufer sein eigenes Heim verkauft). Das kann für den Käufer, der sein eigenes Heim verkaufen muss, problematisch werden.

Um sich im Wettbewerb eines engen Markts behaupten zu können, entscheiden sich viele Käufer für einen Überbrückungskredit (auch als Swing-Loan oder Überbrückungsfinanzierung bekannt). Ein Überbrückungskredit deckt die Finanzierungslücke zwischen dem Zeitpunkt, zu welchem der Käufer für sein neues Heim abschließt, und dem Zeitpunkt, zu welchem er sein altes Heim verkauft, ab.

Gewöhnlich wird dieser Kredit mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Der Überbrückungskredit zahlt die ausstehende Hypothek des alten Hauses des Käufers ab, und die Restsumme wird für die Anzahlung des neuen Heims, ausschließlich der Vertragskosten und Zinsen für sechs Monate, verwendet.   

Wenn nach sechs Monaten das alte Haus noch nicht verkauft ist, fängt der Käufer an, Zinszahlungen für den Überbrückungskredit zu leisten. Sobald das alte Haus verkauft ist, wird der Überbrückungskredit abgezahlt. Wenn das alte Heim innerhalb der ersten sechs Monate verkauft wird, werden unverdiente Zinszahlungen dem Käufer gutgeschrieben.

Für die meisten Käufer wird der Überbrückungskredit so gehandhabt. Es kann sein, dass der Käufer für einen Überbrückungskredit berechtigt ist, bei dem die Kosten für das neue Objekt einfach auf die existierende Verschuldung aufgeschlagen werden.

Ein Überbrückungskredit kann es Ihnen ermöglichen, ein besonders attraktives Angebot für ein Haus zu machen, auch wenn Ihr aktueller Wohnsitz noch nicht verkauft ist. Wenn Sie diese Extra-Hebelwirkung einsetzen möchten, reden Sie mit uns, und wir zeigen Ihnen entsprechende Möglichkeiten. Lassen Sie mich wissen, wann ich mit Ihnen sprechen kann. Ich freue mich darauf, Ihnen beizustehen!